Bildschirmarbeitsplatz: Infos zum Thema

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Bildschirm-Arbeitsplätze
Arbeitgeber können hier gegenüber ihren Mitarbeitern großzügig sein. (25.02.2020)

Brillen für Mitarbeiter steuerfrei
Der Betriebsinhaber kann die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzen, und zwar mit dem Segen des Finanzamtes. (29.11.2016)
Weitere Themen
Berufsausbildung Pflegefonds Kroatien Bildschirmarbeitsplatz Steuernachzahlung Wirtschaftsjahr Säumniszuschlag Konjunktur Riesterförderung Arbeitsleistung Auslandsverluste Habilitation Umsatzsteuerbefreiung Werbungskostenabzug Haushaltsnahe Dienstleistungen GEMA Pflege Frankfurt Haarwurzeltransplantation Leistungsempfänger Steuerberater Tübingen Steuerberater Ärzte Tübingen