Umsetzungsgesetz: Infos zum Thema

Höhere Bilanzprüfungsgrenzen schon ab 2014 nutzen
Prüfungspflichtig sind Bilanzen von GmbHs künftig erst ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. € und/oder einem Umsatz von 12 Mio. €. (26.06.2015)

Eine „Gutschrift“ löst keine Rechnungsberichtigung aus
Mit dem im Juni 2013 verabschiedeten Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz traten diverse Änderungen bei den Rechnungsstellungsvorschriften in Kraft. (02.12.2013)
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