Verjährung: Infos zum Thema

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren (28.11.2022)

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). (27.11.2021)

Verschärfung der Rahmenbedingungen für die Selbstanzeige
Strafzuschlag künftig schon ab 25.000 € hinterzogener Steuern (23.06.2014)

Strafbefreiende Selbstanzeige soll verschärft werden
Länder wollen 10-jährige Verjährungsfrist für Steuerstraftaten (27.06.2013)
Weitere Themen
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